Da Sozialdarlehen auf die drei oben genannten Zwecke (Semesterbeiträge, Krankenkassenbeiträge und Mietrückstände) beschränkt sind, können die Beträge die Kosten dafür nicht übersteigen. Es ist jedoch möglich, die Finanzierung dieser drei verschiedenen Zwecke in einem einzigen Darlehen zu kombinieren (z.B. Semesterbeitrag und Mietrückstände).
Derzeit beträgt der maximale Betrag, den die Studierendenschaft verleihen darf, 1380 EUR.
Das Darlehen muss spätestens 6 Monate nach Bewilligung zurückgezahlt werden.
Wie kannst du dich also bewerben?
- Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit dem AStA-Sozialreferat ( asta-social@hsrw.org ) und die Schilderung deiner Situation.
- Die Leiter*innen des AStA-Sozialreferats werden sich mit einigen Formularen bei dir melden, die du ausfüllen musst. Gib dabei Folgendes an: – eine kurze Begründung für dein Anliegen und Erklärung deiner Situation
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– den Betrag, den du beantragen möchtest, begründet (denke daran, du kannst nur Geld für deinen Semesterbeitrag, Krankenversicherung und/oder deine Miete beantragen)
– einen Zahlungsplan (max.6 Monatsraten)